Kinderbeistand
Die Aufgabe des
Kinderbeistands
ist es, …
Die Aufgabe des Kinderbeistands ist es, …
… ein Vertrauensverhältnis mit dem Kind herzustellen, es über das Verfahren zu informieren und gemeinsam mit dem Kind seinen Wünschen und Interessen vor Gericht Gehör zu verschaffen. Ein Kinderbeistand ist ausschließlich parteilich gegenüber dem Kind, dritten gegenüber ist er zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Richter/Richterinnen können in einem Pflegschafts- oder Obsorgeverfahren einen Kinderbeistand zur Unterstützung des Kindes benennen. Der Kinderbeistand arbeitet ausschließlich nach Benennung durch das Gericht.
Wenn Sie sich in einem hochstrittigen Pflegschafts- oder Obsorgeverfahren befinden und den Eindruck haben, dass Ihr Kind Unterstützung benötigt, können Sie dem Richter/der Richterin die Ernennung eines Kinderbeistands vorschlagen. Die Entscheidung bleibt jedenfalls beim zuständigen Richter/Richterin.
Die Kosten werden Großteils vom Justizministerium getragen. Die Tätigkeit des Kinderbeistands ist somit eine kostengünstige und sinnvolle Unterstützung für Ihr Kind in einem belastenden Pflegschafts- und Obsorgeverfahren.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.justiz.gv.at