Wissenswertes

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Das kleine Glossar der Praxis Leuchtturm

Das kleine Glossar der Praxis Leuchtturm

Psychotherapie

Psychotherapie ist die professionelle Begleitung bei psychischen Leidenszuständen und Lebenskrisen. Psychotherapie gilt als Krankenbehandlung und basiert auf wissenschaftlichen Methoden. In Österreich gibt es eine Vielzahl anerkannter Psychotherapiemethoden, die sich in mehreren Schulen zusammenfassen lassen. Man kann tiefenpsychologische, systemische, humanistische und verhaltenstherapeutische Schulen unterscheiden.

Die Personenzentrierte Psychotherapie geht auf Carl R. Rogers zurück und ist ein eigenständiges, anerkanntes und wissenschaftlich fundiertes Behandlungs- und Heilverfahren, das zu der humanistisch orientierten Psychotherapieschule zählt.

Psychotherapie praktizieren darf nach dem Gesetz, wer eine mehrjährige Ausbildung als Psychotherapeut/Psychotherapeutin absolviert hat bzw. sich bereits am Ende dieser Ausbildung befindet (in Ausbildung unter Supervision).

Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen dürfen jene Krankheits- und Störungsbilder behandeln, für die sie ausreichend qualifiziert sind. Die psychotherapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erfordert besondere Qualifikationen.

Wie Erwachsene leiden auch Kinder unter seelischen Problemen. Anders als Erwachsene ist es Kindern nicht immer möglich, über ihre Gefühle wie Angst, Sorge, Trauer oder Wut zu sprechen. Sie zeigen Symptome (z.B. Schlafstörungen, Einnässen, körperliche Beschwerden ohne körperliche Ursache etc.) oder Verhaltensweisen (z.B. Schulverweigerung, aufmüpfiges Verhalten, Schwierigkeiten, Freundschaften zu schließen etc.). Durch ihre Symptome und Verhaltensweisen bringen Kinder – manchmal in verschlüsselter Form – zum Ausdruck, dass es ihnen nicht gut geht, bzw. dass sie Erlebtes nicht verarbeiten können. In solchen Fällen kann Psychotherapie für Kinder hilfreich sein.

Es ist Aufgabe des Kindertherapeuten/der Kindertherapeutin, zu erkennen, was Ihr Kind zu verstehen gibt und es bei der Verarbeitung zu unterstützen. Dies erfolgt häufig über das Spiel, da Kinder ihr Befinden im Spiel ausdrücken und Erlebtes darin verarbeiten. Aus diesem Grund wird Kinderpsychotherapie gelegentlich auch als Spieltherapie bezeichnet.

Coaching

Coaching kann als spezielle Form der Beratung beschrieben werden, bei der keine Lösungsvorschläge geliefert werden, sondern die Entwicklung eigener Lösungen im Vordergrund steht. Die Ausbildung im Bereich Coaching ist in Österreich ungeregelt. Die selbständige Ausübung unterliegt aber der Gewerbeordnung.

Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie

Fachärzte/Fachärztinnen für Psychiatrie haben nach dem Abschluss ihres Medizinstudiums die Fachausbildung Psychiatrie absolviert. Sie behandeln psychiatrische und neurologische Erkrankungen auch mit Medikamenten. Psychiater/Psychiaterinnen, welche Diplome für psychotherapeutische Medizin erworben haben, können den Titel Facharzt/Fachärztin für psychotherapeutische Medizin führen. Die Übergänge zur nicht-medizinischen Psychotherapie sind fließend.

Psychologie

Psychologie ist die empirische und akademische Wissenschaft, die menschliches Erleben und Verhalten untersucht und beschreibt. Als Psychologe/Psychologin darf sich bezeichnen, wer das Studium der Psychologie (Master oder Magister/Magistra) absolviert hat.

Klinische und Gesundheitspsychologie

Klinische und Gesundheitspsychologie sind Teildisziplinen der Psychologie, die sich wissenschaftlich mit kognitiven und emotionalen Grundlagen psychischer Störungen (Klinische Psychologie) und mit dem Erhalt und der Entwicklung von Gesundheit (Gesundheitspsychologie) beschäftigen. Als Klinischer und Gesundheitspsychologe/Klinische und Gesundheitspsychologin darf sich bezeichnen, wer nach dem Psychologiestudium eine praktische und theoretische Ausbildung zum Klinischen und Gesundheitspsychologen/Klinischen und Gesundheitspsychologin abgeschlossen hat.

Sozial- und Lebensberatung

Sozial- und Lebensberater/Sozial- und Lebensberaterinnen haben eine meist nicht akademische Beratungsausbildung absolviert. Da keine Grund- und Quellberufe vorgesehen sind, kommen die Berater/Beraterinnen häufig nicht aus dem psychosozialen Feld. Sie dürfen keine psychischen oder psychiatrischen Leidenszustände behandeln.

Verschwiegenheitspflicht

Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen, Psychologen/Psychologinnen unterliegen, genau wie Ärzte/Ärztinnen der Verschwiegenheitspflicht. Grundsätzlich gilt, dass keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben werden dürfen. Ein etwaiger Informationsaustausch (bei Erwachsenen z.B. mit dem Facharzt/der Fachärztin, bei Kindern z.B. mit der Schule) muss ausdrücklich gewünscht sein. Die Entbindung von der Verschwiegenheit muss immer schriftlich erfolgen.

Ansonsten darf die Verschwiegenheit nur durchbrochen werden, wenn die Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung unmittelbar besteht.